Viele Menschen empfinden schon einzelne Wespen, die sich an Kuchen oder Limonade zu schaffen machen, als lästig. Sind die Tiere jedoch ständig und in großer Anzahl zugegen, weil sie bei uns ihr Nest gebaut haben, kann das unsere Wohn- und Lebensqualität empfindlich einschränken.
Sind Sie davon betroffen?
Dann denken Sie vermutlich über eine Wespenbekämpfung nach und möchten das Wespennest entfernen. Insbesondere, wenn es sich in Rollladenkästen, unterm Dach oder in der Garage befindet. Aber Vorsicht: Wespen sind geschützt, ihre Bekämpfung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Und für Laien auch nicht ganz ungefährlich.
Wir empfehlen daher, die Beurteilung der Sachlage und die Durchführung von Maßnahmen einer professionellen Schädlingsbekämpfung zu überlassen. Unsere Kammerjäger in Frankfurt entfernen Wespennester bei vorliegenden Voraussetzungen zuverlässig und sicher. Wir von Effekta sind ein kompetenter Partner für die Wespenbekämpfung in Frankfurt.
Sie erreichen uns unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 04 22 900 oder schriftlich über unser Kontaktformular.
Wespen können leicht mit Bienen oder Hornissen verwechselt werden. Das kann fatale Folgen haben, denn die beiden Letzteren stehen rechtlich sogar unter besonderem Schutz. Ihre Bekämpfung ist grundsätzlich verboten und wird mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Ein weiterer Grund, einen erfahrenen Schädlingsbekämpfer zu holen, der die Arten selbstverständlich zuverlässig unterscheiden kann.
Wespen haben einen schmalen Körper mit der sprichwörtlichen Wespentaille, während Bienen eher kräftig gebaut sind. Beide sind gestreift: Wespen gelb-schwarz, Bienen braun-schwarz. Wespen erkennt man zudem an ihrem flinken Flug, der bei Bienen deutlich behäbiger ausfällt. Zeigen sich Wespen vermehrt bei Ihnen, ist es wahrscheinlich, dass sich ein Wespennest in unmittelbarer Nähe befindet. Denn die Insekten entfernen sich nur 50 bis 200 Meter von ihrer Behausung. Wenn Sie deren Flugbahn vorsichtig verfolgen, können Sie eventuell das Nest entdecken.
Die Frage ist zunächst: Wann darf ich etwas gegen Wespen tun? Rechtlich ist ein „vernünftiger Grund“ zwingend erforderlich. Diesen Begriff hat der Gesetzgeber nicht näher spezifiziert. In der Praxis gilt eine Allergie gegen Wespenstiche regelmäßig als vernünftiger Grund, auch die Gefährdung von Kindern oder Tieren kann ein solcher sein. Die Zerstörung der Bausubstanz kommt ebenfalls in Betracht.
Ein beauftragter Kammerjäger kümmert sich um die Prüfung und kann auch beurteilen, ob eine Umsiedlung oder Abtötung der Wespen sinnvoller ist. Für beide Lösungen benötigt er Fachwissen, Erfahrung, die richtigen Werkzeuge und Hilfsmittel – und eine gute Schutzausrüstung.
Über all das verfügen Sie wahrscheinlich nicht. Dennoch greifen Betroffene immer wieder zur Selbsthilfe. Verbotene und unwirksame Versuche wie das Ertränken oder Ausräuchern von Wespen halten sich leider hartnäckig. Solche Aktionen sind riskant, denn Wespen greifen im Schwarm an, wenn sie sich bedroht fühlen. Auch das unkundige Hantieren mit Giften ist bedenklich.
Sie selbst können sich vor Wespen schützen und auch vorbeugen (siehe „Wie können Sie sich schützen und vorbeugen?“). Um ein Wespennest zu entfernen, ist jedoch ein Schädlingsbekämpfer die beste Wahl.
Unser höchstes Ziel bei Effekta ist es, Menschen und Haustiere mit wirksamer Schädlingsbekämpfung zu schützen. Unsere Kammerjäger in Frankfurt entfernen Wespennester bei Ihnen aus Haus, Wohnung oder Garten. Wir arbeiten dabei meist mit insektizidem Wespenschaum, der sehr gezielt und ohne Kontaminierung des Umfelds eingesetzt werden kann. In bestimmten Fällen können wir die Insekten umsiedeln, was jedoch aufwendiger und auch nicht immer machbar ist. Egal, welches Vorgehen gewählt wird: Wir führen eine Wespenbekämpfung in Frankfurt schnell, unkompliziert und kompetent durch.
Unser Serviceversprechen
Es gibt zahlreiche Wespenarten, doch wir haben es meist mit der Gemeinen Wespe oder der Deutschen Wespe zu tun. Beide errichten ihre Nester bevorzugt an dunklen, trockenen Orten. Schon hier können Sie vorbeugen: Bewegen Sie regelmäßig Ihre Rollläden. Schließen Sie immer die Schränke, Kästen oder Lagerboxen in Ihrem Garten. Verschließen Sie Erdlöcher und Hausöffnungen und entfernen Sie morsches Holz.
Unser Essen lockt die Tiere an. Räumen Sie deshalb Tische direkt nach der Mahlzeit ab und vermeiden Sie es generell, Speisen und Getränke unverschlossen stehenzulassen. Mülleimer mit Essensresten sollten immer dicht verschlossen sein. Auch Fallobst im Garten ist für Wespen attraktiv und muss regelmäßig beseitigt werden.
Schließlich werden die Insekten auch von intensiven Düften angezogen. Das können süße oder fruchtige Parfüms oder Cremes, aber auch Putz- und Reinigungsmittel sein. Was noch helfen kann, um Wespen fernzuhalten: helle Kleidung statt bunter Outfits.
Alle wildlebenden Tiere sind vor mutwilliger Verletzung oder Tötung geschützt gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Diese Regelung gilt also nicht speziell für Wespen. Ein erweiterter Artenschutz - wie für Bienen oder Hornissen - besteht nur für einige Wespenarten, explizit aber nicht für die Gemeine und die Deutsche Wespe.
So lästig Wespen für uns sein können: Sie haben durchaus einen ökologischen Nutzen. Wespen sind Blütenbestäuber und vertilgen zudem andere Insekten.
Der Wabenbau der Königinnen beginnt im April. Zu diesem frühen Zeitpunkt lassen sich Nester einfacher entfernen als im Sommer, wenn der Wespenstaat seine volle Größe erreicht. Ab November sind die meisten Nester verlassen und werden dann im Folgejahr nicht neu besiedelt.
Bei Wespennestern an schwer zugänglichen Orten müssen die erhöhten Kosten einer Umsiedlung abgewogen werden (z. B. Abbau eines Rollladenkastens). Zudem umfasst im Hochsommer ein ausgebildeter Wespenstaat bis zu 7.000 Insekten. Hier wäre der Aufwand einer Umsiedlung generell enorm hoch.
Die Kosten können je nach Stadium des Befalls und Zugänglichkeit des Nistortes unterschiedlich ausfallen. Ein Gespräch über die örtlichen Gegebenheiten und mögliche Besonderheiten ist zur Abklärung erforderlich.
Die Kosten muss der Eigentümer tragen. In einem Mietverhältnis liegen sie also beim Vermieter, es sei denn, der Mieter hat den Befall begünstigt oder verursacht (was bei Wespen praktisch ausgeschlossen ist). Allerdings ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über das Problem zu informieren.
Weder die Hausrat- noch die Gebäudeversicherung enthalten standardmäßig eine Kostenregulierung für Wespenbekämpfung. Möglich ist jedoch, dass diese in einem erweiterten Versicherungsschutz, einem Haus- oder einem Wohnungsschutzbrief abgedeckt ist. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherer nach.
Wir beseitigen Ihr Wespenproblem!
Bei Wespenproblemen wenden Sie sich gern an unsere kostenlose Servicenummer für Wespenbekämpfung und Wespennestentfernung in Frankfurt: 0800 04 22 900. Oder nutzen Sie für eine Anfrage das Kontaktformular. Unsere Kammerjäger sind in Frankfurt, Hanau, Rüsselsheim und Bad Homburg vor der Höhe plus 25 km Umkreis flächendeckend für Sie unterwegs.
Weitere Schädlingsbekämpfungen in Frankfurt
Nutzen Sie für unsere schnelle Problemlösung unser Kontaktformular oder rufen Sie uns kostenlos an unter 0800 04 22 900
Mail: kontakt@effekta-kammerjaeger.de
Telefon: 0800 04 22 900