Bereits einzelne Wespen, die uns beim Eis- oder Kuchen essen anfliegen, sind für viele Menschen eine unerfreuliche Belästigung. Handelt es sich jedoch um ein ganzes Wespenvolk, das sich unser Zuhause als Nistplatz ausgesucht hat, kann das unsere Wohn- und Lebensqualität deutlich vermindern.
Ist das bei Ihnen so?
Dann ziehen Sie vielleicht eine Wespenbekämpfung in Betracht oder erwägen, das Wespennest zu entfernen. Vor allen Dingen bei misslichen Nistplätzen wie Rollladenkästen, Garage oder Dach. Als wildlebende Tiere gelten Wespen jedoch als geschützt und dürfen nur in gewissen Fällen überhaupt bekämpft werden. Wegen der damit verbundenen Risiken ist das keine Aufgabe für Laien.
Am besten überlassen Sie die Begutachtung der Lage und alle weiteren Schritte einer professionellen Schädlingsbekämpfung. Unsere Kammerjäger in Freiburg entfernen Wespennester im zulässigen Rahmen sachverständig und nachhaltig. Wir von Effekta sind Ihr Partner rund um eine Wespenbekämpfung in Freiburg.
Wir sind unter der kostenfreien Rufnummer 0800 04 22 900 für Sie da. Oder gehen Sie für eine schriftliche Anfrage auf unser Kontaktformular.
Eine Verwechslung von Wespen, Bienen und Hornissen kommt in der Praxis oft vor. Während Wespen als wildlebende Tiere allgemein geschützt werden, fällt der Naturschutz für Bienen und Hornissen deutlich umfangreicher aus. Ihre Bekämpfung ist per Gesetz ausgeschlossen, die Geldstrafen bei Nichtbeachtung können im hohen fünfstelligen Bereich liegen. Auch das spricht für einen erfahrenen Schädlingsbekämpfer, der die Insekten leicht auseinanderhalten kann.
Während man bei Wespen einen schlanken, gelb-schwarz gestreiften Körper findet, sind Bienen kräftiger und haben eine braun-schwarze Musterung. Wespen fliegen erkennbar wendiger und schneller als Bienen. Wenn Sie häufiger Wespen bei sich entdecken, sollten Sie davon ausgehen, dass ein Wespennest nicht weit ist, denn die Tiere bleiben in der Nähe. Achten Sie auf die Wege der Wespen, um das Nest aufzuspüren.
Wann darf ich denn überhaupt etwas gegen Wespen tun? Juristisch bedarf es eines „vernünftigen Grundes“. Was diese Formulierung umfasst, wird gesetzlich nicht geregelt. In der Praxis unbestritten ist eine Allergie gegen Wespenstiche, häufig auch der Schutz von Kindern und Tieren oder der baulichen Substanz.
Die Prüfung der Sachlage kann ein beauftragter Kammerjäger übernehmen. Er wird dann entweder die Bekämpfung oder die Umsiedlung der Wespen empfehlen und anschließend durchführen. Das erfordert Erfahrung, spezifische Kenntnisse, entsprechende Arbeitsmittel und einen ordentlichen Schutzanzug.
Mutmaßlich fehlt das alles Ihnen selbst. Dennoch wird immer wieder zur Selbsthilfe gegriffen. Manche beabsichtigen, die Tiere auszuräuchern oder mit Wasser zu töten: Beides ist nicht nur verboten, sondern auch sinnlos. Gehen die bedrohten Wespen gemeinsam auf ihren Gegner los, wird es für diesen mehr als brenzlig. Wer es mit Giftpulver probiert, riskiert bei unsachgemäßem Gebrauch Schäden bei Menschen und Haustieren.
Sie selbst können viel unternehmen in Sachen Schutz und Vorbeugung (siehe „So können Sie sich vor Wespen schützen„). Geht es jedoch darum, ein Wespennest zu entfernen, sollte der Schädlingsbekämpfer zum Einsatz kommen.
Das primäre Ziel unserer Schädlingsbekämpfung ist ein wirksamer Schutz von Menschen und Haustieren. Die Kammerjäger von Effekta in Freiburg entfernen Wespennester aus Gärten, Wohnungen oder Häusern. Dabei kommt überwiegend insektizider Wespenschaum zum Einsatz, der eine gezielte und umweltschonende Bekämpfung ermöglicht. Auch eine Umsiedlung ist immer zu erwägen, kommt in der Praxis aber unter den Aspekten Aufwand und Umsetzbarkeit seltener vor. Egal, was im konkreten Einzelfall gemacht wird: Wir erledigen eine Wespenbekämpfung in Freiburg stets zügig und kompetent.
Kurz zusammengefasst: Unsere Leistungen – Ihre Vorteile
Von allen Wespenarten stören uns üblicherweise nur die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe, die sich beide an trockenen und dunklen Orten einnisten. Sie können den Nestbau wirksam verhindern, indem Sie zum Beispiel Ihre Rollläden bewegen. Lassen Sie Gartenschränke und andere Behältnisse draußen niemals geöffnet. Achten Sie darauf, dass die Wespen weder Erdlöcher noch Hausöffnungen vorfinden, auch morsch gewordenes Holz sollten Sie aufräumen.
Unser Essen und Trinken ist für Wespen überaus attraktiv. Alle Lebensmittel sollten deshalb verschlossen und unzugänglich aufbewahrt werden. Gebrauchtes Geschirr, Gläser und Besteck räumen Sie sofort nach dem Mahl ab. Abfälle vom Tisch gehören in geschlossene Müllbehälter. Fallobst sollte ebenso nicht liegenlassen werden.
Bestimmte Aromen sind für die Tiere ebenfalls attraktiv. Vor allem die Duftnoten süß und fruchtig ziehen Wespen an. Egal, ob der Geruch aus dem Putzeimer oder von einer Body Lotion herrührt. Sehr farbenfrohe Kleidung ist ebenfalls reizvoll für die Insekten, neutral und hell angezogen sind Sie weniger interessant.
Alle wildlebenden Tiere – nicht allein die Wespen - werden durch § 39 Bundesnaturschutzgesetz gegen Verletzungen und Tötungen ohne vernünftigen Grund bewahrt. Diese Vorschrift ist also generell gültig im Rahmen des Tier- und Naturschutzes. Einen speziellen Artenschutz genießen jedoch einige seltene Wespenarten, allerdings nicht die Gemeine sowie die Deutsche Wespe.
Ebenso wie Bienen fliegen Wespen Blüten an und bestäuben sie dabei. Darüber hinaus zählen schädliche Insekten wie z. B. Blattläuse zu ihrer Nahrung.
Wenn das Wespenvolk noch nicht sehr groß ist und die Königinnen gerade erst am Anfang des Wabenbaus sind, ist eine Entfernung gut machbar. Das ist im April der Fall. In den folgenden Wochen und Monaten wird es stetig anspruchsvoller, denn die Population wächst auf mehrere Tausend Wespen an. Gegen November sind dann alle Wespen verstorben und das Nest bleibt dauerhaft leer.
In der Praxis ist oft der Nistort ausschlaggebend. Bei einem besiedelten Rollladenkasten kann es beispielsweise vorkommen, dass dieser für eine Umsiedlung komplett abgebaut werden müsste. Die entstehenden Kosten werden in einem solchen Fall gegen den Nutzen abgewogen.
Der Preis variiert je nach Größe des Nestes, Stadium des Befalls, Dringlichkeit der Entfernung und dem Equipment, das für die Bekämpfung gebraucht wird.
Das müssen sie nicht. Der Vermieter muss die Wespenbekämpfung organisieren und bezahlen. Er hat aber einen Anspruch darauf, vom Mieter unverzüglich benachrichtigt zu werden, wenn dieser ein Wespenproblem feststellt.
In der Regel übernehmen Versicherungen die entstehenden Aufwendungen nicht. Es gibt aber Leistungspakete wie beispielsweise Wohnungs- oder Hausschutzbriefe, die bei solchen Fällen greifen. Genaueres sagt Ihnen im Zweifel Ihre Versicherungsgesellschaft.
Wir eliminieren Ihr Wespenproblem!
Für eine Wespennestentfernung oder Wespenbekämpfung in Freiburg erreichen Sie uns kostenfrei unter 0800 04 22 900. Alternativ können Sie eine Nachricht über das Kontaktformular schicken. Unsere Kammerjäger sind in Freiburg plus 25km Umkreis flächendeckend für Sie tätig.
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